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    Brandverhaltensklassen: Bauprodukteverordnung und Anwendung der CPR-Klassen

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    EM.Webshop

    Kabel: Leistungserklärungen, Kennzeichnungspflicht, Brandverhaltensklassen

    Die Bauprodukteverordnung (CPR) ab dem 1. Juli 2017: Seit dem 1. Juli 2017 sind die Vorgaben der europäischen Bauprodukteverordnung nach einer Übergangsphase auch in der Schweiz obligatorisch. Nachfolgend erklären wir Ihnen, was dies für Elektroinstallateure und verwandte Berufsgruppen bedeutet und worauf Sie künftig besonders achten sollten.

    Eine wichtige Neuerung ist zunächst die obligatorische Leistungserklärung für Bauprodukte. Alle Kabel, die von Herstellern oder Importeuren ab dem 1. Juli 2017 in Verkehr gebracht und dauerhaft in Gebäuden verbaut werden, müssen über eine solche Leistungserklärung verfügen. Der Hersteller bzw. Importeur bescheinigt damit, dass die Eigenschaften eines Kabels den Vorgaben der Bauprodukteverordnung entsprechen. Dabei geht es insbesondere um den Brandschutz, die Freisetzung gefährlicher Stoffe sowie um den Verwendungszweck. 

    Brandverhaltensklassen auch im EM.Webshop hinterlegt

    Die Informationen zur Brandverhaltensklasse sowie zu den Zusatzklassifizierungen sind bei jedem einzelnen Kabel, welches unter die Bauprodukteverordnung fällt, im EM.Webshop hinterlegt.

    Brandschutz hat oberste Priorität

    Die Wahl des richtigen Kabels kann mithelfen, die Brandgefahr zu verringern, und im Brandfall die Ausbreitung des Feuers einschränken. Elektroinstallateure haben in ihrer täglichen Arbeit deshalb eine besondere Verantwortung. Sie stehen in der Verantwortung die richtigen Kabel zu installieren, die den geltenden Brandschutz-Vorschriften entsprechen. Gegenüber Lieferanten sind sie verantwortlich für die Spezifizierung der Anforderungen, die ein bestimmtes Kabel erfüllen muss. Werden keine Anforderungen an das Brandverhalten nach Bauprodukteverordnung spezifiziert, dürfen Händler weiterhin nichtzertifizierte Kabel ab Lager verkaufen.

    Elektroinstallateure müssen zudem gegenüber Behörden und den an einem Projekt beteiligten Parteien (Auftraggeber, Architekten, Bauherren etc.) nachweisen können, dass die verwendeten Kabel tatsächlich den Anforderungen genügen. Dieser Nachweis und der Einkauf werden künftig vereinfacht, indem alle Informationen zu Kabeln vereinheitlicht und die Produkte klassifiziert werden. Gemäss Bauprodukteverordnung müssen alle Kabel mit einem Etikett versehen sein, das folgende Angaben enthält:

    • CE-Zeichen
    • Kennnummer der Produktzertifizierungsstelle
    • Name und Anschrift des Herstellers
    • Jahr, in dem die Kennzeichnung (das Etikett) zuerst angebracht wurde
    • Referenznummer der Leistungserklärung
    • Nummer der angewandten europäischen Norm
    • Artikelnummer
    • Vorgesehener Gebrauch des Produktes
    • Leistungsklasse (Brandverhaltensklasse)

    Das Brandverhalten von Kabeln wird gemäss der Bauprodukteverordnung in verschiedene Leistungsklassen, die sogenannten Brandverhaltensklassen, eingeteilt, mit Hauptklassen von Aca bis Fca. Die Klassifizierungskriterien dafür sind Wärmefreisetzung, Flammausbreitung und Brandentwicklung. Ergänzend werden zusätzliche Klassifizierungen hinsichtlich Rauchentwicklung (s1–s3), brennendes Abtropfen (d0–d2) und Azidität der Rauchgase (a1–a3) vorgenommen.

    Gesetzliche Grundlagen

    Die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Grundlagen sind das Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz BauPG, SR 933.0) sowie die Verordnung über Bauprodukte (Bauprodukteverordnung BPV, SR 933.01). Dazu kommen verschiedene kantonale Vorschriften und Empfehlungen von Verbänden.

    Hinweis: Kabel, die vor dem 01.07.2017 von den Herstellern an Händler und Endkunden, wie zum Beispiel Elektroinstallateure, geliefert wurden, können ohne Beschränkung weiterverkauft bzw. genutzt werden.​​​​​​


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