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    Nachhaltigkeitscharta für Lieferanten

    Version März 2021

    Handeln für eine nachhaltige Wertschöpfungskette

    Die Rexel-Gruppe und ihre 26.000 Mitarbeiter setzen sich jeden Tag dafür ein, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit sozialer Verantwortung zu kombinieren. Als Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen verpflichtet sich Rexel, in seiner gesamten Wertschöpfungskette gute Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und ethische Grundsätze zu fördern.

    Die Beschaffung von Rexel spielt eine wichtige Rolle bei der Strategie der Gruppe für nachhaltige Entwicklung und trägt positiv zur wirtschaftlichen, sozialen, Umwelt- und gesellschaftlichen Performance seiner Partner bei. Als wichtiger Vertreiber möchte Rexel gewährleisten, dass die den Kunden angebotenen Geräte und Lösungen den hohen Standards der nachhaltigen Entwicklung entsprechen, für die sich die Gruppe einsetzt.

    Die Nachhaltigkeitscharta für Lieferanten legt die Erwartungen von Rexel gegenüber ihren Lieferanten, Dienstleistern und Unterauftragnehmern fest. Rexel und seine Mitarbeiter verpflichten sich, diese Grundsätze einzuhalten. Die Charta stellt somit den Eckpfeiler für nachhaltige Geschäftsbeziehungen dar und soll standardmäßig in die Kaufverträge eingebunden werden.

    Diese Vorgehensweise schafft Werte für alle und erfordert einen kontinuierlichen Einsatz der Mitarbeiter der Gruppe und ihrer Handelspartner. Sie erlaubt es, durch Vertrauen geprägte Beziehungen zwischen Rexel und seinen Partnern, insbesondere mit Lieferanten und Kunden, zu stärken.

    Aufbau von nachhaltigen Beziehungen zu unseren Lieferanten

    Rexel teilt mit allen seinen Partnern eine große Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung in der Elektrobranche. Die Gruppe verlangt von ihren Lieferanten, Dienstleistern und Unterauftragnehmern (den „Lieferanten“), sich an die Grundsätze der Nachhaltigkeitscharta zu halten. Diese Charta legt die Verpflichtungen hinsichtlich Ethik, Einhaltung der Menschenrechte, Schutz der Rechte der Arbeitnehmer, Umweltschutz und Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften fest, deren Erfüllung Rexel von seinen Lieferanten erwartet.

    Durch den Beitritt zu dieser Charta verpflichtet sich der Lieferant, alle darin dargelegten Grundsätze unter Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu befolgen und umzusetzen und diese durch seine eigenen Lieferanten, Dienstleister und Unterauftragnehmer befolgen und umsetzen zu lassen sowie sich an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu halten.

    Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Charta kann die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten überprüft werden und es können Korrekturmaßnahmen vorbehaltlich der Bestimmungen des entsprechenden Vertrags bzw. der entsprechenden Verträge vorgenommen werden.

    Rexel verpflichtet sich seinerseits, alle diese Grundsätze zu befolgen und umzusetzen und sie durch seine eigenen Lieferanten, Dienstleister und Unterauftragnehmer befolgen und umsetzen zu lassen sowie sich an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu halten (1).

    Die Gruppe hat die nachhaltige Entwicklung zu einem Motor für ihr Wachstum gemacht und setzt diese Grundsätze jeden Tag in ihren geschäftlichen Aktivitäten um. Diese Bemühungen werden von zahlreichen unabhängigen Organisationen anerkannt.

    Die Rexel-Gruppe, die den fortschrittsorientierten Ansatz insbesondere durch ihren Ethikleitfaden und ihre Umweltcharta konkretisiert hat, möchte ihre Lieferanten soweit wie möglich durch ein Verfahren zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Leistung bei der nachhaltigen Entwicklung unterstützen.

    Daher hat Rexel 2013 beschlossen, die Leistung seiner Lieferanten über die EcoVadis-Plattform sowie durch gezielte Audits bewerten zu lassen. Bis Mitte 2023 wurden über 200 Lieferanten, die 97% der direkten Einkäufe von EM ausmachten, bewertet.

    (1) Siehe Kapitel „Verpflichtungen von Rexel“.

    Menschenrechte

    1. Kinderarbeit
    Der Lieferant verpflichtet sich, im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 32) keine Personen einzusetzen, die nicht das gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung in dem Land, in dem die Arbeit durchgeführt wird, erreicht haben. Dieses Alter muss den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Grundsätzen entsprechen.

    2. Zwangsarbeit
    Der Lieferant verpflichtet sich, auf Zwangs- oder Pflichtarbeit gemäß der Definition in den ILO-Konventionen zu verzichten, d.h. auf jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe jeglicher Art durchgeführt wird und für die sich diese Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung zum Kampf gegen moderne Sklaverei.

    3. Diskriminierung
    Der Lieferant verpflichtet sich, keinen Unterschied, Ausschluss und keine Bevorzugung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft zu machen bzw. vorzunehmen, durch den bzw. die Chancengleichheit oder Gleichbehandlung bei der Arbeit/beim Beruf zerstört oder beeinträchtigt werden könnte.
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung hinsichtlich der Beschäftigung von Behinderten und hinsichtlich jeglicher Form von Diskriminierung.

    Verpflichtungen von Rexel

    Die Lieferanten spielen eine entscheidende Rolle für die Entwicklung und den Erfolg von Rexel. Im Geiste der Gegenseitigkeit und der gemeinsamen Verbesserungen der Praktiken in der Wertschöpfungskette verpflichtet sich auch Rexel gegenüber seinen Lieferanten, insbesondere durch seine Beschaffungsteams.

    Rexel und seine Mitarbeiter verpflichten sich, hinsichtlich Menschenrechten und Arbeitsbedingungen sowie Umweltschutz, Ethik und Compliance dieselben – oben definierten – Verpflichtungen wie die Lieferanten einzuhalten.

    Insbesondere verpflichten sich Rexel und seine Mitarbeiter als verantwortungsbewusste Einkäufer zu:

    Integrität

    • keine Geschenke oder Einladungen oder sonstigen Vorteile, die die Geschäftsbeziehungen mit den Lieferanten beeinflussen oder als Beeinflussung wahrgenommen werden könnten, zu verlangen, anzunehmen, vorzuschlagen oder anzubieten;
    • alle tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenkonflikte zu vermeiden;

    Die vorliegende Charta setzt keine vertragliche Verpflichtung zwischen dem Lieferanten und Rexel außer Kraft. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, sind die Lieferanten im Falle eines Widerspruches an die Regelungen des Vertrags gebunden. Die Charta soll allen Beschaffungsverträgen standardmäßig beigefügt werden.


    Verweise

    Ethikleitfaden
    https://ethique.rexel.com/de/

    Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung
    https://ethique.rexel.com/de/verhaltenskodex-korruptionsbekaempfung/einleitung/

    Leitfaden für Wettbewerb
    https://ethique.rexel.com/de/wettbewerbsrecht/einfuehrung/

    Umweltcharta
    https://www.rexel.com/content/uploads/sites/3/2015/11/charte_dd-fra.pdf

    Erklärung zu den Konfliktmineralien
    https://www.rexel.com/content/uploads/sites/3/2019/11/Declaration-minerais-deconflit.pdf

    Bericht über die aktuelle Situation
    https://today.rexel.com

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
    https://www.un.org/fr/universal-declaration-human-rights

    Grundlegende Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
    www.ilo.org

    Übereinkommen über die Rechte des Kindes
    https://www.ohchr.org/FR/ProfessionalInterest/Pages/CRC.aspx

    Ziele der nachhaltigen Entwicklung
    https://www.un.org/sustainabledevelopment/fr/objectifs-de-developpement-durable

    Global Compact der Vereinten Nationen
    www.unglobalcompact.org

    Kontakte

    Direktion für nachhaltige Entwicklung der Rexel-Gruppe
    sustainability@rexel.com

    Compliance Officer der Rexel-Gruppe
    compliance@rexel.com

    Örtliche Ethik-Beauftragte
    https://www.rexel.com/en/ethic-contact

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