Beschleunigter Ausstieg bei Leuchtstofflampen
Vorgezogene Termine und zusätzliche Produkte – eine Übersicht
Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät sowie T5-Leuchtstofflampen waren bisher von der Ausphasung ausgeschlossen. Das ändert sich nun schneller als bisher angenommen. Seit Längerem ist bekannt, dass die meisten Halogenlampen aufgrund der Ökodesign-Verordnung per 1. September 2023 entfallen werden. Leuchtstofflampen unterliegen aber auch der EU-Richtlinie zur Einschränkung von Quecksilber bzw. zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese RoHS-Richtlinie (Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment) wurde vor Kurzem angepasst und hat nun Konsequenzen für die Abschaffung und damit die Verfügbarkeit verschiedener Leuchtmittel – auch in der Schweiz.
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Ausphasung für Kompaktleuchtstofflampen sowie T8- und T5-Leuchtstoffröhren
Mit der letzten Anpassung der RoHS-Richtlinie wurde die Ausnahmeregelung für Quecksilber geändert. Im Bereich der allgemeinen Beleuchtung betrifft diese Änderung in einem ersten Schritt (per 25. Februar 2023) die Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät und die kreisförmigen T5-Leuchtstofflampen. Sechs Monate später (per 25. August 2023) folgen die linearen T8- und T5-Leuchtstoffröhren. Wie in der Grafik dargestellt, bleibt die Ökodesign-Verordnung per 1. September 2023 für Hochvolt-Halogenlampen (G9) und Niedervolt-Halogenlampen (G4 und GY6,35) unverändert.
Zukünftiger Auslauf konventioneller Leuchtmittel
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Welche konventionellen Leuchtmittel bleiben?
Neben den Hochvolt-Halogenlampen (R7s ≤ 2700 Lumen) wird es mehrere Ausnahmen geben: Nicht betroffen sind z. B. Not- und Signalbeleuchtungen sowie Spezialanwendungen für Öfen, Bühnen oder Pflanzen.
Ausphasung in der Schweiz
Die mit der EU-Richtlinie identische Schweizer ChemRRV-Richtlinie (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) wurde noch nicht angepasst. Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, welche Termine für die Schweiz gelten werden. Trotzdem wird die vorgezogene Ausphasung auch unseren Markt betreffen, da sich die Lieferanten – wie teilweise bereits angekündigt – an die EU-Richtlinie halten werden. Die Produkte werden voraussichtlich ab diesem Datum auch für die Schweiz nicht mehr verfügbar sein.
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