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    Nachhaltigkeitscharta für Lieferanten

    Version März 2021

    Handeln für eine nachhaltige Wertschöpfungskette

    Die Rexel-Gruppe und ihre 26.000 Mitarbeiter setzen sich jeden Tag dafür ein, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit sozialer Verantwortung zu kombinieren. Als Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen verpflichtet sich Rexel, in seiner gesamten Wertschöpfungskette gute Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und ethische Grundsätze zu fördern.

    Die Beschaffung von Rexel spielt eine wichtige Rolle bei der Strategie der Gruppe für nachhaltige Entwicklung und trägt positiv zur wirtschaftlichen, sozialen, Umwelt- und gesellschaftlichen Performance seiner Partner bei. Als wichtiger Vertreiber möchte Rexel gewährleisten, dass die den Kunden angebotenen Geräte und Lösungen den hohen Standards der nachhaltigen Entwicklung entsprechen, für die sich die Gruppe einsetzt.

    Die Nachhaltigkeitscharta für Lieferanten legt die Erwartungen von Rexel gegenüber ihren Lieferanten, Dienstleistern und Unterauftragnehmern fest. Rexel und seine Mitarbeiter verpflichten sich, diese Grundsätze einzuhalten. Die Charta stellt somit den Eckpfeiler für nachhaltige Geschäftsbeziehungen dar und soll standardmäßig in die Kaufverträge eingebunden werden.

    Diese Vorgehensweise schafft Werte für alle und erfordert einen kontinuierlichen Einsatz der Mitarbeiter der Gruppe und ihrer Handelspartner. Sie erlaubt es, durch Vertrauen geprägte Beziehungen zwischen Rexel und seinen Partnern, insbesondere mit Lieferanten und Kunden, zu stärken.

    Aufbau von nachhaltigen Beziehungen zu unseren Lieferanten

    Rexel teilt mit allen seinen Partnern eine große Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung in der Elektrobranche. Die Gruppe verlangt von ihren Lieferanten, Dienstleistern und Unterauftragnehmern (den „Lieferanten“), sich an die Grundsätze der Nachhaltigkeitscharta zu halten. Diese Charta legt die Verpflichtungen hinsichtlich Ethik, Einhaltung der Menschenrechte, Schutz der Rechte der Arbeitnehmer, Umweltschutz und Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften fest, deren Erfüllung Rexel von seinen Lieferanten erwartet.

    Durch den Beitritt zu dieser Charta verpflichtet sich der Lieferant, alle darin dargelegten Grundsätze unter Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu befolgen und umzusetzen und diese durch seine eigenen Lieferanten, Dienstleister und Unterauftragnehmer befolgen und umsetzen zu lassen sowie sich an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu halten.

    Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Charta kann die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten überprüft werden und es können Korrekturmaßnahmen vorbehaltlich der Bestimmungen des entsprechenden Vertrags bzw. der entsprechenden Verträge vorgenommen werden.

    Rexel verpflichtet sich seinerseits, alle diese Grundsätze zu befolgen und umzusetzen und sie durch seine eigenen Lieferanten, Dienstleister und Unterauftragnehmer befolgen und umsetzen zu lassen sowie sich an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu halten (1).

    Die Gruppe hat die nachhaltige Entwicklung zu einem Motor für ihr Wachstum gemacht und setzt diese Grundsätze jeden Tag in ihren geschäftlichen Aktivitäten um. Diese Bemühungen werden von zahlreichen unabhängigen Organisationen anerkannt.

    Die Rexel-Gruppe, die den fortschrittsorientierten Ansatz insbesondere durch ihren Ethikleitfaden und ihre Umweltcharta konkretisiert hat, möchte ihre Lieferanten soweit wie möglich durch ein Verfahren zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Leistung bei der nachhaltigen Entwicklung unterstützen.

    Daher hat Rexel 2013 beschlossen, die Leistung seiner Lieferanten über die EcoVadis-Plattform sowie durch gezielte Audits bewerten zu lassen. Bis Mitte 2023 wurden über 200 Lieferanten, die 97% der direkten Einkäufe von EM ausmachten, bewertet.

    (1) Siehe Kapitel „Verpflichtungen von Rexel“.

    Menschenrechte

    1. Kinderarbeit
    Der Lieferant verpflichtet sich, im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 32) keine Personen einzusetzen, die nicht das gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung in dem Land, in dem die Arbeit durchgeführt wird, erreicht haben. Dieses Alter muss den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Grundsätzen entsprechen.

    2. Zwangsarbeit
    Der Lieferant verpflichtet sich, auf Zwangs- oder Pflichtarbeit gemäß der Definition in den ILO-Konventionen zu verzichten, d.h. auf jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe jeglicher Art durchgeführt wird und für die sich diese Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung zum Kampf gegen moderne Sklaverei.

    3. Diskriminierung
    Der Lieferant verpflichtet sich, keinen Unterschied, Ausschluss und keine Bevorzugung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft zu machen bzw. vorzunehmen, durch den bzw. die Chancengleichheit oder Gleichbehandlung bei der Arbeit/beim Beruf zerstört oder beeinträchtigt werden könnte.
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung hinsichtlich der Beschäftigung von Behinderten und hinsichtlich jeglicher Form von Diskriminierung.

    Arbeitsbedingungen

    1. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    Der Lieferant verpflichtet sich, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter, Dienstleister, Unterauftragnehmer, Besucher und aller Personen, die durch seine Aktivitäten betroffen sein können, zu schützen. Hierfür werden die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken regelmäßig ermittelt und bewertet. Es werden Präventions- und Schutzmaßnahmen angewandt.

    2. Belästigung und Mobbing
    Der Lieferant verpflichtet sich, weder körperliche Strafen gegen seine Mitarbeiter anzuwenden noch Belästigungen oder Missbrauch physischer, sexueller, psychologischer oder verbaler Art vorzunehmen.

    3. Arbeitszeit und Vergütung
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung hinsichtlich der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden. Liegen keine einschlägigen nationalen Gesetze vor, sind die ILO-Normen anzuwenden.
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung hinsichtlich des Mindestlohns, der Sozialleistungen und der Vergütung von Überstunden. Er verpflichtet sich, die Löhne und Gehälter regelmäßig an seine Mitarbeiter zu zahlen und sie klar verständlich über ihre Lohnbedingungen aufzuklären.

    4. Sozialer Dialog
    Der Lieferant respektiert die Rechte der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen. Es steht den Arbeitnehmern insbesondere frei, jeder Vereinigung ihrer Wahl beizutreten oder nicht.

    Umwelt

    1. Umweltmanagement
    Der Lieferant verpflichtet sich, ein angemessenes Umweltmanagementsystem einzurichten, um negative Umweltauswirkungen seiner Aktivitäten sowie seiner Produkte zu ermitteln, zu bewerten, zu verhindern bzw. zu mindern. Er kontrolliert den Energie-, Wasser- und Rohstoffverbrauch, um die nachhaltige Nutzung von Ressourcen bei seinen Aktivitäten zu optimieren.
    Der Lieferant verpflichtet sich, sich an alle im Bereich des Umweltschutzes geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten.

    2. Klimawandel
    Um seine Auswirkungen auf den Klimawandel zu reduzieren, bewertet und veröffentlicht der Lieferant jedes Jahr seine Treibhausgasbilanz im Einklang mit der ISO-Norm 14069 gemäß Scope 1 und 2 sowie die wichtigsten Emissionsposten gemäß Scope 3.
    Rexel ermutigt die Lieferanten, bezifferte Zielvorgaben zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und insbesondere unter Beitritt zur Initiative Science Based Targets festzulegen.

    Ethik & Compliance

    1. Korruption
    Der Lieferant führt seine Aktivitäten im Einklang mit den Grundsätzen der Ehrlichkeit und Gerechtigkeit sowie unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung durch und lehnt jegliche Form der Korruption bei der Durchführung seiner Aktivitäten ab. Insbesondere die Aushandlung und Erfüllung von Verträgen darf niemals zu Verhaltensweisen oder Vorkommnissen führen, die als Korruption, Bestechung oder vergleichbare Straftaten gewertet werden können, sei es nach französischem Strafrecht oder nach sonstigen anwendbaren Gesetzen. Für alle Definitionen wird der Lieferant aufgefordert, den Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung zur Kenntnis zu nehmen:
    https://ethique.rexel.com/de/verhaltenskodex-korruptionsbekaempfung/einleitung/.

    2. Geschenke und Reisen
    Der Lieferant unterlässt es, Geschenke, Einladungen oder sonstige Vorteile, die eine Geschäftsbeziehung beeinflussen oder den Eindruck einer solchen Beeinflussung erwecken könnten, direkt oder indirekt vorzuschlagen, anzubieten, zu verlangen oder anzunehmen.
    Eventuell zulässige Geschenke und Einladungen müssen symbolischer Art sein und dürfen die Entscheidung des Empfängers nicht beeinflussen können.

    3. Interessenkonflikte
    Situationen, die ein tatsächliches oder vermeintliches Risiko für einen Konflikt zwischen den persönlichen Interessen eines Mitarbeiters oder seiner ihm nahestehenden juristischen oder natürlichen Personen und den Interessen der Gruppe beinhalten können, sind zu vermeiden. Allein der Anschein eines Interessenkonflikts hat schon nachteilige Auswirkungen.
    Der Lieferant verpflichtet sich, Rexel über jede Situation zu informieren, bei der ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt mit den Mitarbeitern der Gruppe oder den ihnen nahestehenden Personen vorliegen könnte, damit die Umstände fallweise geprüft werden können.
    Bei den informierten Personen muss es sich um den Ansprechpartner bei Rexel handeln, sowie mindestens eine der folgenden Personen: den Vorgesetzten des Ansprechpartners bei Rexel, den Ethik-Beauftragten, den Leiter der Rechtsabteilung oder den Leiter der Ethik- und Compliance-Abteilung.

    4. Wettbewerb und Kartellrecht
    Der Lieferant verpflichtet sich, seine Aktivitäten unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Wettbewerbsrechts auszuüben. Er verpflichtet sich, einen fairen und effektiven Wettbewerb in seinem Umfeld zu fördern und zu erhalten. Der Lieferant verpflichtet sich insbesondere, keine Informationen anzufordern oder zu übermitteln, deren Weitergabe einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen könnte.

    5. Sorgfaltspflicht
    Der Lieferant verpflichtet sich seinerseits, Unterauftragnehmer, Dienstleister oder Lieferanten auszusuchen, welche in allen Ländern, in denen sie tätig sind, dieselben Anforderungen wie er selbst hinsichtlich Ethik, Menschenrechten, grundlegenden Freiheitsrechten, Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie Umweltschutz erfüllen.

    6. Insiderhandel
    Der Lieferant sowie seine Mitarbeiter verpflichten sich, Informationen, die eine Auswirkung auf den Börsenkurs von Rexel SA haben könnten, weder direkt noch indirekt offenzulegen oder zu nutzen.
    Der Lieferant und seine Angestellten müssen sich an die geltende Gesetzgebung im Bereich der Insidergeschäfte halten. Sie unterlassen es, im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung mit Rexel erhaltene Dokumente oder vertrauliche Informationen offenzulegen oder sie als Grundlage für eine Transaktion oder auf eine Weise zu nutzen, die es Dritten erlaubt, mit Aktien von Rexel SA oder den damit verbundenen Finanzinstrumenten zu handeln.

    7. Handelskontrolle: Aus- und Einfuhr
    Der Lieferant verpflichtet sich, mit den für Aus- und Einfuhr geltenden Gesetzen und Vorschriften im Einklang stehende Geschäftspraktiken anzuwenden, und verpflichtet sich, alle Informationen über die gelieferten Waren und bereitgestellten Dienstleistungen mitzuteilen, insbesondere diejenigen, die ggf. zum Erhalt von Export- oder Importgenehmigungen oder -vereinbarungen erforderlich sind.

    8. Schutz von Informationen
    Der Lieferant verpflichtet sich zu einer verantwortlichen und angemessenen Nutzung der von ihm verarbeiteten Informationen und stellt eine angemessene Behandlung von sensiblen Informationen sicher, einschließlich vertraulicher und geschützter Informationen sowie personenbezogener Daten. Die Informationen dürfen nicht für andere Zwecke genutzt werden als für diejenigen, für die sie zur Verfügung gestellt wurden. Der Lieferant muss alle vertraulichen oder geschützten Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, durch geeignete physische und elektronische Sicherheitsverfahren vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung, der missbräuchlichen Nutzung, Modifizierungen und Offenlegung schützen. Im Falle einer Cyberattacke informiert der Lieferant Rexel unverzüglich. Der Lieferant ist verpflichtet, sich an die für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre geltende Gesetzgebung zu halten.

    9. Whistleblowing
    Rexel ermutigt den Lieferanten, einen transparenten Prozess einzurichten, der es seinen Angestellten, Lieferanten, Dienstleistern, Unterauftragnehmern und allen anderen Personen erlaubt, Fragen und Bedenken, insbesondere ethischer Natur, vorzubringen, ohne Repressalien fürchten zu müssen.

    Produkte und Produktinformationen

    1. Produktbezogene Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken
    Der Lieferant integriert die Kriterien des Schutzes von Umwelt, Gesundheit und Sicherheit bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen und beim Design, bei der Herstellung und Anwendung seiner eigenen Produkte und Dienstleistungen, um ihre entsprechenden Auswirkungen während ihres gesamten Lebenszyklus bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung und/oder Verbesserung ihrer Qualität zu reduzieren.
    Der Lieferant verpflichtet sich, Rexel über das Vorhandensein gefährlicher chemischer Substanzen in den gelieferten Produkten, die im Laufe des Lebenszyklus dieser Produkte freigesetzt werden können, zu informieren und kein Produkt an Rexel zu liefern, das Substanzen enthalten könnte, die gemäß den einschlägigen Gesetzen des Bestimmungslands bzw. der Bestimmungsländer untersagt sind.
    Insbesondere hält sich der Lieferant in Europa an die Verordnung Nr. 1907/2006/ EG, die sogenannte „REACH-Verordnung“, die 2018 durch die Verordnung Nr. 2018/675/ EU geändert wurde, und an die Richtlinie 2017/2102/EU zur Modifizierung der Richtlinie 2011/65/EU, die sogenannte „RoHS-Richtlinie“.

    2. Konfliktmineralien
    Der Lieferant hält sich an die für „Konfliktmineralien“ wie Zinn, Wolfram, Tantal und Gold geltenden Gesetze und Vorschriften. Darüber hinaus richtet der Lieferant ein Managementsystem ein, durch das sichergestellt wird, dass in den von ihm hergestellten oder gelieferten Produkten enthaltene Materialien wie Zinn, Wolfram, Tantal oder Gold weder direkt noch indirekt bewaffnete Gruppen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, finanzieren oder diesen zugutekommen.
    Insbesondere hält sich der Lieferant in Europa an die Verordnung Nr. 2017/821 über Konfliktmineralien und in den Vereinigten Staaten an Section 1502 des Dodd Frank Act.

    3. Kampf gegen geplante Obsoleszenz
    Der Lieferant verpflichtet sich, Ökodesign-Praktiken zu fördern und die geplante Obsoleszenz zu bekämpfen. Die geplante Obsoleszenz bezieht sich auf sämtliche Verfahren, durch die ein Hersteller darauf abzielt, die Lebensdauer eines Produkts absichtlich zu reduzieren, um die Ersatzrate zu erhöhen.

    Lieferantenbewertung

    Der Lieferant verpflichtet sich, mit der Rexel-Gruppe zusammenzuarbeiten, um die Nachhaltigkeitscharta für Lieferanten bestmöglich umzusetzen. Er stimmt insbesondere zu, dass sein diesbezüglicher Status durch die Gruppe oder durch hierfür beauftragte Dritte bewertet oder auditiert wird.
    Ist es dem Lieferanten aufgrund besonderer Umstände nicht möglich, bestimmte Bestimmungen der Charta einzuhalten, muss er dies der betreffenden Gesellschaft der Gruppe unverzüglich mitteilen, damit die anzuwendenden Korrekturmaßnahmen gemeinsam beschlossen werden können.

    Verpflichtungen von Rexel

    Die Lieferanten spielen eine entscheidende Rolle für die Entwicklung und den Erfolg von Rexel. Im Geiste der Gegenseitigkeit und der gemeinsamen Verbesserungen der Praktiken in der Wertschöpfungskette verpflichtet sich auch Rexel gegenüber seinen Lieferanten, insbesondere durch seine Beschaffungsteams.

    Rexel und seine Mitarbeiter verpflichten sich, hinsichtlich Menschenrechten und Arbeitsbedingungen sowie Umweltschutz, Ethik und Compliance dieselben – oben definierten – Verpflichtungen wie die Lieferanten einzuhalten.

    Insbesondere verpflichten sich Rexel und seine Mitarbeiter als verantwortungsbewusste Einkäufer zu:

    Integrität

    • keine Geschenke oder Einladungen oder sonstigen Vorteile, die die Geschäftsbeziehungen mit den Lieferanten beeinflussen oder als Beeinflussung wahrgenommen werden könnten, zu verlangen, anzunehmen, vorzuschlagen oder anzubieten;
    • alle tatsächlichen oder vermeintlichen Interessenkonflikte zu vermeiden;

    Professionalität

    • die Lieferanten ehrlich und loyal zu behandeln;
    • die Lieferanten gemäß Kriterien auszuwählen, welche zur Transparenz beitragen, insbesondere durch Förderung von Ausschreibungen und Formalisierung von Pflichten;

    Vertraulichkeit

    • die Vertraulichkeit von nicht öffentlich zugänglichen Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung weitergegeben werden, sowie das geistige Eigentum ihrer Lieferanten zu wahren;

    Wettbewerb

    • sich an das geltende Recht zu halten, den Leitfaden für Wettbewerb anzuwenden und Schulungen zum Wettbewerbsrecht zu absolvieren;
    • das Wettbewerbsrecht in den Geschäftsbeziehungen mit ihren Lieferanten, Kunden und Wettbewerbern einzuhalten;
    • es zu unterlassen, sensible geschäftliche Informationen mit ihren Lieferanten und Wettbewerbern zu teilen;

    Umweltschutz

    • die durch ihre Aktivitäten verursachten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2) bis 2030 um 60 % im Vergleich zu 2016 zu senken (1);
    • den CO2-Fussabdruck unserer verkauften Waren und Dienstleistungen bis 2030 um 45 % im Vergleich zu 2016 zu senken (1);

    (1) Im 2022 von der Initiative Science Based Targets validierte Zielvorgaben.

    Nachhaltiger Entwicklung

    • die soziale, Umwelt- und ethische Leistung der Lieferanten in die Auswahlkriterien für Lieferanten zu integrieren.

    Die vorliegende Charta setzt keine vertragliche Verpflichtung zwischen dem Lieferanten und Rexel außer Kraft. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, sind die Lieferanten im Falle eines Widerspruches an die Regelungen des Vertrags gebunden. Die Charta soll allen Beschaffungsverträgen standardmäßig beigefügt werden.


    Verweise

    Ethikleitfaden
    https://ethique.rexel.com/de/

    Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung
    https://ethique.rexel.com/de/verhaltenskodex-korruptionsbekaempfung/einleitung/

    Leitfaden für Wettbewerb
    https://ethique.rexel.com/de/wettbewerbsrecht/einfuehrung/

    Umweltcharta
    https://www.rexel.com/content/uploads/sites/3/2015/11/charte_dd-fra.pdf

    Erklärung zu den Konfliktmineralien
    https://www.rexel.com/content/uploads/sites/3/2019/11/Declaration-minerais-deconflit.pdf

    Bericht über die aktuelle Situation
    https://today.rexel.com

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
    https://www.un.org/fr/universal-declaration-human-rights

    Grundlegende Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
    www.ilo.org

    Übereinkommen über die Rechte des Kindes
    https://www.ohchr.org/FR/ProfessionalInterest/Pages/CRC.aspx

    Ziele der nachhaltigen Entwicklung
    https://www.un.org/sustainabledevelopment/fr/objectifs-de-developpement-durable

    Global Compact der Vereinten Nationen
    www.unglobalcompact.org

    Kontakte

    Direktion für nachhaltige Entwicklung der Rexel-Gruppe
    sustainability@rexel.com

    Compliance Officer der Rexel-Gruppe
    compliance@rexel.com

    Örtliche Ethik-Beauftragte
    https://www.rexel.com/en/ethic-contact

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