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    Nachhaltigkeitscharta für Lieferanten

    Version März 2021

    Handeln für eine nachhaltige Wertschöpfungskette

    Die Rexel-Gruppe und ihre 26.000 Mitarbeiter setzen sich jeden Tag dafür ein, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit sozialer Verantwortung zu kombinieren. Als Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen verpflichtet sich Rexel, in seiner gesamten Wertschöpfungskette gute Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und ethische Grundsätze zu fördern.

    Die Beschaffung von Rexel spielt eine wichtige Rolle bei der Strategie der Gruppe für nachhaltige Entwicklung und trägt positiv zur wirtschaftlichen, sozialen, Umwelt- und gesellschaftlichen Performance seiner Partner bei. Als wichtiger Vertreiber möchte Rexel gewährleisten, dass die den Kunden angebotenen Geräte und Lösungen den hohen Standards der nachhaltigen Entwicklung entsprechen, für die sich die Gruppe einsetzt.

    Die Nachhaltigkeitscharta für Lieferanten legt die Erwartungen von Rexel gegenüber ihren Lieferanten, Dienstleistern und Unterauftragnehmern fest. Rexel und seine Mitarbeiter verpflichten sich, diese Grundsätze einzuhalten. Die Charta stellt somit den Eckpfeiler für nachhaltige Geschäftsbeziehungen dar und soll standardmäßig in die Kaufverträge eingebunden werden.

    Diese Vorgehensweise schafft Werte für alle und erfordert einen kontinuierlichen Einsatz der Mitarbeiter der Gruppe und ihrer Handelspartner. Sie erlaubt es, durch Vertrauen geprägte Beziehungen zwischen Rexel und seinen Partnern, insbesondere mit Lieferanten und Kunden, zu stärken.

    Aufbau von nachhaltigen Beziehungen zu unseren Lieferanten

    Rexel teilt mit allen seinen Partnern eine große Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung in der Elektrobranche. Die Gruppe verlangt von ihren Lieferanten, Dienstleistern und Unterauftragnehmern (den „Lieferanten“), sich an die Grundsätze der Nachhaltigkeitscharta zu halten. Diese Charta legt die Verpflichtungen hinsichtlich Ethik, Einhaltung der Menschenrechte, Schutz der Rechte der Arbeitnehmer, Umweltschutz und Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften fest, deren Erfüllung Rexel von seinen Lieferanten erwartet.

    Durch den Beitritt zu dieser Charta verpflichtet sich der Lieferant, alle darin dargelegten Grundsätze unter Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu befolgen und umzusetzen und diese durch seine eigenen Lieferanten, Dienstleister und Unterauftragnehmer befolgen und umsetzen zu lassen sowie sich an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu halten.

    Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Charta kann die Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten überprüft werden und es können Korrekturmaßnahmen vorbehaltlich der Bestimmungen des entsprechenden Vertrags bzw. der entsprechenden Verträge vorgenommen werden.

    Rexel verpflichtet sich seinerseits, alle diese Grundsätze zu befolgen und umzusetzen und sie durch seine eigenen Lieferanten, Dienstleister und Unterauftragnehmer befolgen und umsetzen zu lassen sowie sich an die einschlägigen Gesetze und Vorschriften zu halten (1).

    Die Gruppe hat die nachhaltige Entwicklung zu einem Motor für ihr Wachstum gemacht und setzt diese Grundsätze jeden Tag in ihren geschäftlichen Aktivitäten um. Diese Bemühungen werden von zahlreichen unabhängigen Organisationen anerkannt.

    Die Rexel-Gruppe, die den fortschrittsorientierten Ansatz insbesondere durch ihren Ethikleitfaden und ihre Umweltcharta konkretisiert hat, möchte ihre Lieferanten soweit wie möglich durch ein Verfahren zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Leistung bei der nachhaltigen Entwicklung unterstützen.

    Daher hat Rexel 2013 beschlossen, die Leistung seiner Lieferanten über die EcoVadis-Plattform sowie durch gezielte Audits bewerten zu lassen. Bis Mitte 2023 wurden über 200 Lieferanten, die 97% der direkten Einkäufe von EM ausmachten, bewertet.

    (1) Siehe Kapitel „Verpflichtungen von Rexel“.

    Menschenrechte

    1. Kinderarbeit
    Der Lieferant verpflichtet sich, im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 32) keine Personen einzusetzen, die nicht das gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung in dem Land, in dem die Arbeit durchgeführt wird, erreicht haben. Dieses Alter muss den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Grundsätzen entsprechen.

    2. Zwangsarbeit
    Der Lieferant verpflichtet sich, auf Zwangs- oder Pflichtarbeit gemäß der Definition in den ILO-Konventionen zu verzichten, d.h. auf jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe jeglicher Art durchgeführt wird und für die sich diese Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung zum Kampf gegen moderne Sklaverei.

    3. Diskriminierung
    Der Lieferant verpflichtet sich, keinen Unterschied, Ausschluss und keine Bevorzugung aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft zu machen bzw. vorzunehmen, durch den bzw. die Chancengleichheit oder Gleichbehandlung bei der Arbeit/beim Beruf zerstört oder beeinträchtigt werden könnte.
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung hinsichtlich der Beschäftigung von Behinderten und hinsichtlich jeglicher Form von Diskriminierung.

    Arbeitsbedingungen

    1. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    Der Lieferant verpflichtet sich, die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter, Dienstleister, Unterauftragnehmer, Besucher und aller Personen, die durch seine Aktivitäten betroffen sein können, zu schützen. Hierfür werden die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken regelmäßig ermittelt und bewertet. Es werden Präventions- und Schutzmaßnahmen angewandt.

    2. Belästigung und Mobbing
    Der Lieferant verpflichtet sich, weder körperliche Strafen gegen seine Mitarbeiter anzuwenden noch Belästigungen oder Missbrauch physischer, sexueller, psychologischer oder verbaler Art vorzunehmen.

    3. Arbeitszeit und Vergütung
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung hinsichtlich der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden. Liegen keine einschlägigen nationalen Gesetze vor, sind die ILO-Normen anzuwenden.
    Der Lieferant hält sich an die örtliche Gesetzgebung hinsichtlich des Mindestlohns, der Sozialleistungen und der Vergütung von Überstunden. Er verpflichtet sich, die Löhne und Gehälter regelmäßig an seine Mitarbeiter zu zahlen und sie klar verständlich über ihre Lohnbedingungen aufzuklären.

    4. Sozialer Dialog
    Der Lieferant respektiert die Rechte der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen. Es steht den Arbeitnehmern insbesondere frei, jeder Vereinigung ihrer Wahl beizutreten oder nicht.

    Umwelt

    1. Umweltmanagement
    Der Lieferant verpflichtet sich, ein angemessenes Umweltmanagementsystem einzurichten, um negative Umweltauswirkungen seiner Aktivitäten sowie seiner Produkte zu ermitteln, zu bewerten, zu verhindern bzw. zu mindern. Er kontrolliert den Energie-, Wasser- und Rohstoffverbrauch, um die nachhaltige Nutzung von Ressourcen bei seinen Aktivitäten zu optimieren.
    Der Lieferant verpflichtet sich, sich an alle im Bereich des Umweltschutzes geltenden Gesetze und Vorschriften zu halten.

    2. Klimawandel
    Um seine Auswirkungen auf den Klimawandel zu reduzieren, bewertet und veröffentlicht der Lieferant jedes Jahr seine Treibhausgasbilanz im Einklang mit der ISO-Norm 14069 gemäß Scope 1 und 2 sowie die wichtigsten Emissionsposten gemäß Scope 3.
    Rexel ermutigt die Lieferanten, bezifferte Zielvorgaben zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und insbesondere unter Beitritt zur Initiative Science Based Targets festzulegen.

    Ethik & Compliance

    1. Korruption
    Der Lieferant führt seine Aktivitäten im Einklang mit den Grundsätzen der Ehrlichkeit und Gerechtigkeit sowie unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung durch und lehnt jegliche Form der Korruption bei der Durchführung seiner Aktivitäten ab. Insbesondere die Aushandlung und Erfüllung von Verträgen darf niemals zu Verhaltensweisen oder Vorkommnissen führen, die als Korruption, Bestechung oder vergleichbare Straftaten gewertet werden können, sei es nach französischem Strafrecht oder nach sonstigen anwendbaren Gesetzen. Für alle Definitionen wird der Lieferant aufgefordert, den Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung zur Kenntnis zu nehmen:
    https://ethique.rexel.com/de/verhaltenskodex-korruptionsbekaempfung/einleitung/.

    2. Geschenke und Reisen
    Der Lieferant unterlässt es, Geschenke, Einladungen oder sonstige Vorteile, die eine Geschäftsbeziehung beeinflussen oder den Eindruck einer solchen Beeinflussung erwecken könnten, direkt oder indirekt vorzuschlagen, anzubieten, zu verlangen oder anzunehmen.
    Eventuell zulässige Geschenke und Einladungen müssen symbolischer Art sein und dürfen die Entscheidung des Empfängers nicht beeinflussen können.

    3. Interessenkonflikte
    Situationen, die ein tatsächliches oder vermeintliches Risiko für einen Konflikt zwischen den persönlichen Interessen eines Mitarbeiters oder seiner ihm nahestehenden juristischen oder natürlichen Personen und den Interessen der Gruppe beinhalten können, sind zu vermeiden. Allein der Anschein eines Interessenkonflikts hat schon nachteilige Auswirkungen.
    Der Lieferant verpflichtet sich, Rexel über jede Situation zu informieren, bei der ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt mit den Mitarbeitern der Gruppe oder den ihnen nahestehenden Personen vorliegen könnte, damit die Umstände fallweise geprüft werden können.
    Bei den informierten Personen muss es sich um den Ansprechpartner bei Rexel handeln, sowie mindestens eine der folgenden Personen: den Vorgesetzten des Ansprechpartners bei Rexel, den Ethik-Beauftragten, den Leiter der Rechtsabteilung oder den Leiter der Ethik- und Compliance-Abteilung.

    4. Wettbewerb und Kartellrecht
    Der Lieferant verpflichtet sich, seine Aktivitäten unter Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Wettbewerbsrechts auszuüben. Er verpflichtet sich, einen fairen und effektiven Wettbewerb in seinem Umfeld zu fördern und zu erhalten. Der Lieferant verpflichtet sich insbesondere, keine Informationen anzufordern oder zu übermitteln, deren Weitergabe einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen könnte.

    5. Sorgfaltspflicht
    Der Lieferant verpflichtet sich seinerseits, Unterauftragnehmer, Dienstleister oder Lieferanten auszusuchen, welche in allen Ländern, in denen sie tätig sind, dieselben Anforderungen wie er selbst hinsichtlich Ethik, Menschenrechten, grundlegenden Freiheitsrechten, Gesundheit und Sicherheit von Personen sowie Umweltschutz erfüllen.

    6. Insiderhandel
    Der Lieferant sowie seine Mitarbeiter verpflichten sich, Informationen, die eine Auswirkung auf den Börsenkurs von Rexel SA haben könnten, weder direkt noch indirekt offenzulegen oder zu nutzen.
    Der Lieferant und seine Angestellten müssen sich an die geltende Gesetzgebung im Bereich der Insidergeschäfte halten. Sie unterlassen es, im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung mit Rexel erhaltene Dokumente oder vertrauliche Informationen offenzulegen oder sie als Grundlage für eine Transaktion oder auf eine Weise zu nutzen, die es Dritten erlaubt, mit Aktien von Rexel SA oder den damit verbundenen Finanzinstrumenten zu handeln.

    7. Handelskontrolle: Aus- und Einfuhr
    Der Lieferant verpflichtet sich, mit den für Aus- und Einfuhr geltenden Gesetzen und Vorschriften im Einklang stehende Geschäftspraktiken anzuwenden, und verpflichtet sich, alle Informationen über die gelieferten Waren und bereitgestellten Dienstleistungen mitzuteilen, insbesondere diejenigen, die ggf. zum Erhalt von Export- oder Importgenehmigungen oder -vereinbarungen erforderlich sind.

    8. Schutz von Informationen
    Der Lieferant verpflichtet sich zu einer verantwortlichen und angemessenen Nutzung der von ihm verarbeiteten Informationen und stellt eine angemessene Behandlung von sensiblen Informationen sicher, einschließlich vertraulicher und geschützter Informationen sowie personenbezogener Daten. Die Informationen dürfen nicht für andere Zwecke genutzt werden als für diejenigen, für die sie zur Verfügung gestellt wurden. Der Lieferant muss alle vertraulichen oder geschützten Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, durch geeignete physische und elektronische Sicherheitsverfahren vor unbefugtem Zugriff, Zerstörung, der missbräuchlichen Nutzung, Modifizierungen und Offenlegung schützen. Im Falle einer Cyberattacke informiert der Lieferant Rexel unverzüglich. Der Lieferant ist verpflichtet, sich an die für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre geltende Gesetzgebung zu halten.

    9. Whistleblowing
    Rexel ermutigt den Lieferanten, einen transparenten Prozess einzurichten, der es seinen Angestellten, Lieferanten, Dienstleistern, Unterauftragnehmern und allen anderen Personen erlaubt, Fragen und Bedenken, insbesondere ethischer Natur, vorzubringen, ohne Repressalien fürchten zu müssen.

    Produits et information sur les produits

    1. Risques sanitaires, de sécurité et environnementaux liés aux produits
    Le Fournisseur intègre les critères de respect de l’environnement, d’hygiène et de sécurité dans l’achat de produits et services, la conception, la réalisation et la mise en oeuvre de ses propres produits et services, afin de réduire leur impact dans ces domaines tout au long de leur cycle de vie, tout en maintenant et/ou en améliorant leur qualité.
    Le Fournisseur s’engage à informer Rexel sur la présence dans les produits fournis de substances chimiques dangereuses pouvant être rejetées au cours du cycle de vie des produits, et à ne fournir à Rexel aucun produit susceptible de contenir des substances interdites par les lois s’appliquant dans le ou les pays de destination du produit.
    En particulier, le Fournisseur se conforme en Europe au Règlement n° 1907/2006/CE, dit Règlement « REACH », amendé en 2018 par le Règlement n° 2018/675/UE, et à la Directive 2017/2102/UE modifiant la directive 2011/65/UE, dite Directive « RoHS ».

    2. Minerais de conflit
    Le Fournisseur respecte les lois et réglementations applicables concernant les « minerais de conflit », dont l’étain, le tungstène, le tantale et l’or. De plus, le Fournisseur met en place un système de gestion visant à assurer que l’étain, le tungstène, le tantale et l’or contenus dans les produits qu’il fabrique ou fournit ne financent ou ne profitent pas directement ou indirectement à des groupes armés auteurs de graves violations des droits de l’Homme.
    En particulier, le Fournisseur se conforme en Europe au Règlement n° 2017/821 relatif aux minerais de conflit et aux États-Unis à la Section 1502 du Dodd Frank Act.

    3. Lutte contre l’obsolescence programmée
    Le Fournisseur s’engage à favoriser les pratiques d’écoconception et à lutter contre l’obsolescence programmée. L’obsolescence programmée désigne l’ensemble des techniques par lesquelles un fabriquant vise à réduire délibérément la durée de vie d’un produit pour en augmenter le taux de remplacement.

    Évaluation des Fournisseurs

    Le Fournisseur s’engage à collaborer avec le groupe Rexel afin d’appliquer au mieux la Charte Fournisseur Responsable. Il accepte notamment de voir sa situation vis-à-vis de ces principes évaluée ou auditée par le Groupe ou des organismes tiers mandatés à cet effet.
    Si en raison de circonstances particulières, le Fournisseur n’est pas en mesure de respecter certaines dispositions de la Charte, il est tenu d’en faire part immédiatement à l’entité concernée du Groupe afin de convenir ensemble des mesures correctives à mettre en oeuvre.

    Les engagements de Rexel

    Les Fournisseurs jouent un rôle clé dans le développement et le succès de Rexel. Dans un esprit de réciprocité et d’amélioration conjointe des pratiques de la chaîne de valeur, Rexel s’engage également vis-à-vis de ses Fournisseurs, au travers notamment de ses équipes Achats.

    Rexel et ses collaborateurs s’engagent à respecter les mêmes engagements que les Fournisseurs, tels que définis ci-avant, en matière de Droits de l’Homme, de conditions de travail, d’environnement, d’éthique et de compliance.

    En particulier, dans une démarche d’acheteur responsable, Rexel et ses collaborateurs s’engagent à :

    Intégrité

    • Ne pas solliciter, recevoir, proposer ou offrir tout cadeau ou invitation, ou tout autre avantage qui pourrait influencer ou être perçu comme pouvant influencer les relations commerciales avec les Fournisseurs ;
    • Éviter tout conflit d’intérêts, réel ou apparent ;

    Professionnalisme

    • Traiter les Fournisseurs avec honnêteté et loyauté ;
    • Sélectionner les Fournisseurs selon des critères qui favorisent la transparence, notamment en privilégiant la mise en concurrence des offres et la formalisation des engagements ;

    Confidentialité

    • Garantir la confidentialité des données non publiques communiquées lors de relations d’affaires ainsi que les droits de propriété intellectuelle de ses Fournisseurs ;

    Concurrence

    • Se conformer à la loi applicable, appliquer le Guide de la Concurrence et suivre les formations de droit de la concurrence ;
    • Respecter le droit de la concurrence dans ses relations d’affaires avec ses fournisseurs, ses clients et ses concurrents ;
    • S’interdire de partager des informations commerciales sensibles avec ses fournisseurs et ses concurrents ;

    Environnement

    • Réduire de 60 % les émissions de gaz à effet de serredes ses opérations (Scopes 1 et 2)  d'ici 2030 par rapport à 2016 (1) ;
    • Réduire de 45 % l'empreinte carbone des produits et services vendus  d'ici 2030 par rapport à 2016 (1) ;

    (1) Objectifs validés en 2022 par l'initiative Science Based Targets.

    Développement durable

    • Intégrer la performance sociale, environnementale et éthique des Fournisseurs dans les critères de sélection des Fournisseurs.

    La présente Charte ne saurait remettre en cause un engagement contractuel existant entre le Fournisseur et Rexel. Sauf disposition contraire des contrats, les Fournisseurs sont tenus, en cas de conflit, de respecter les termes des contrats. Il convient que la présente Charte soit systématiquement associée aux contrats d’achat.


    Références

    Guide d’Ethique
    https://ethique.rexel.com/

    Code de conduite anticorruption
    https://ethique.rexel.com/code-de-conduite-anticorruption/introduction/

    Guide de la concurrence
    https://ethique.rexel.com/guide-de-la-concurrence/introduction/

    Charte pour l’Environnement
    https://www.rexel.com/content/uploads/sites/3/2015/11/charte_dd-fra.pdf

    Déclaration relative aux minerais de conflit
    https://www.rexel.com/content/uploads/sites/3/2019/11/Declaration-minerais-deconflit.pdf

    Rapport d’actualité
    https://today.rexel.com

    Déclaration Universelle des Droits de l’Homme
    https://www.un.org/fr/universal-declaration-human-rights

    Conventions fondamentales de l’Organisation Internationale du Travail (OIT)
    www.ilo.org

    Convention relative aux droits de l’enfant
    https://www.ohchr.org/FR/ProfessionalInterest/Pages/CRC.aspx

    Objectifs de développement durable
    https://www.un.org/sustainabledevelopment/fr/objectifs-de-developpement-durable

    Pacte Mondial des Nations Unies
    www.unglobalcompact.org

    Contacts

    Direction du développement durable du groupe Rexel
    sustainability@rexel.com

    Compliance Officer du groupe Rexel
    compliance@rexel.com

    Correspondants éthique locaux
    https://www.rexel.com/en/ethic-contact

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