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    Halogenlampenverbot: Häufig gestellte Fragen

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    EM Licht

    Letzte Stufe der ErP-Verordnung (EG) 244/2009 zum 1. September 2018 in Kraft

    Per 1. September 2018 tritt die letzte Stufe der ErP-Verordnung (EG) 244/2009 in Kraft. Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen zusammengestellt, die Ihnen Ihre Kunden und Sie sich vielleicht auch selbst stellen.

    Welche Lampentypen sind vom Halogenlampenverbot betroffen?

    Wir haben in unserem Blog einen Artikel veröffentlicht, der diese Frage klärt. In zwei Sätzen grob umrissen: Die weit verbreiteten Halogenleuchtmittel mit E27- und E14-Fassungen in Glühlampen-, Tropfen- und Kerzenform werden nach dem 1. September nicht weiter erhältlich sein. Halogenleuchtmittel, für die es aufgrund ihrer besonderen Bauform oder speziellen Funktion (noch) keine Alternativen gibt, bleiben bis auf weiteres erhältlich.

    Was steckt hinter dem Halogenlampenverbot?

    Im Prinzip ist es falsch, von einem „Halogenlampenverbot“ zu sprechen. Der Gesetzgeber hat schrittweile die Anforderungen an die Energieeffizienz von Leuchtmitteln erhöht. In einem ersten Schritt waren die klassischen Glühlampen betroffen, zum Schluss erfasst die Regelung nun Teile der Halogenleuchtmittel, die die Vorgaben nicht mehr erfüllen können. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Unterstützung in Lichtprojekten

    Unsere Lichtberater und Lichtplaner stehen Ihnen bei Ihren Fragen gerne Rede und Antwort. EM Licht unterstützt Sie während aller Phasen Ihres Lichtprojekts mit erfahrenen Spezialisten regional vor Ort – in der ganzen Schweiz.

    Gibt es ab September noch Möglichkeiten, an Restbestände der betroffenen Leuchtmittel zu kommen?

    Die Verordnung untersagt das "In Verkehr bringen", Lagerbestände dürfen aber ganz normal abverkauft werden. Somit sollten die betroffenen Leuchtmittel noch einige Zeit erhältlich sein, dann aber langsam verschwinden.

    Sind die betroffenen Lampen im Ausland weiter erhältlich?

    Die Verordnung wurde in der EU initiiert und gilt auch dort. Die Situation dürfte sich dort ähnlich wie in der Schweiz verhalten. 

    Ist es sinnvoll, sich für alle Fälle einen Vorrat Halogenleuchtmittel anzulegen?

    Nein. Lesen Sie dazu hier mehr.

    Wie finde ich passenden (LED-)Ersatz?

    Die passenden LED-Leuchtmittel sind mittlerweile weit verbreitet. Auch hier zeigt ein Blogartikel Alternativen auf.

    Was sind "Retrofits"?

    Retrofits sind LED-Leuchtmittel, die in herkömmliche („retro“) Lampenfassungen passen („fit“). Mehr Informationen

    Was kann ich tun, wenn ich kein passendes LED-Ersatzprodukt erhalte?

    Diese Situation sollte es nur sehr selten geben, da das Verbot spezielle Bauformen eigentlich ausnimmt. Wenn es keinen LED-Ersatz gibt, sind in den meisten Fällen die Halogenleuchtmittel weiter erhältlich.

    Kontaktieren Sie uns, wir prüfen dann den individuellen Fall gerne für Sie.

    LED: Wie ist das mit dem Dimmen?

    LED-Leuchtmittel, die grundsätzlich für das Dimmen geeignet sind, werden entsprechend gekennzeichnet. Allerdings muss beachtet werden, dass nicht jedes Leuchtmittel mit jedem Dimmer funktioniert. Kontaktieren Sie uns im Zweifel.

     Je dunkler, desto rötlicher: Wenn das Verhalten einer Glühlampe oder eines Halogenleuchtmittels beim Dimmen imitiert werden soll, achten Sie bei der Auswahl des Produkts auf die entsprechend Kennzeichnung.

    Auf was muss beim Wechsel vom Halogenleuchtmittel auf LED beachtet werden?

    Ältere LED-Alternativen können wegen der erforderlichen elektronischen Bauteile und dem Kühlkörper etwas grösser ausfallen. Aktuelle Qualitätsprodukte der Retrofits entsprechen aber meist den vergleichbaren Halogenlampen.

    Ansonsten gilt: Halogenleuchtmittel sind vergleichsweise einfach und bestehen aus Glaskörper, Fassung und einem Wendel, der je nach Spannung heller oder dunkler und rötlicher glüht. LED-Leuchtmittel sind technisch komplexer und bieten mehr als nur unterschiedliche Leistungsstufen. Es gibt Varianten mit verschiedenen Lichtfarben, auch muss bei Bedarf darauf geachtet werden, ob das Leuchtmittel dimmbar ist. Zu guter Letzt wird ein LED-Leuchtmittel nicht mehr nach der elektrischen Leistung (Watt) beurteilt, sondern nach dem Lichtstrom (Lumen). 


    Weitere Informationen

    Welche Leuchtmittel sind vom Halogenlampenverbot betroffen?

    Per 1. September 2018 tritt die letzte Stufe der ErP-Verordnung (EG) 244/2009 in Kraft. Mit dieser Verordnung der Europäischen Union werden Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz an Leuchtmittel gestellt, die von weit verbreiteten Halogenlampen nicht mehr erfüllt werden können. Mehr Informationen

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    Upgrade auf LED leicht gemacht

    Produkt-Beispiele / -Empfehlungen für typische Anwendungsszenarien. Um Sie möglichst gut zu unterstützen, haben sich unsere Lichtplaner mit unseren Produktspezialisten getroffen und gemeinsam typische Situationen und deren Anforderungen betrachtet. Mehr Informationen

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